Ausnahmeindikationen und Ausnahmefälle für implantologische Leistungen sowie Suprakonstruktionen
Die Zusammenfassung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) gibt einen Überblick zur Abrechnung von Implantaten einschl. Suprakonstruktion gem. § 28 Abs. 2 satz 9 SGB V in Verbindung mit der Behandlungsrichtline B. VII. sowie zur Abrechnung von Suprakonstruktionen als Regelversorgung gem. § 55 SGB V in Verbindung mit der Zahnersatz-Richtlinie Nr. 36.
Zum Download: Zusammenfassung der KZVB