Vereinbarung zur Behandlung von Patienten im Rahmen über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrechts bei vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland (Anlage 18, BMV-Z) gültig ab 01.10.2021
zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband
In der Fassung vom 29.06.2021
Datum des Inkrafttretens: 01.10.2021