Erneuerung einer vestibulären Verblendung an Teleskop- oder Konuskrone - indirekt
Festzuschuss
6.91 Wiederherstellung Facette/Verblendung im Verblendbereich
Honorar
24b Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
Laborleistung
001 0 ggf. Modell
155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel
164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit
801 0 ggf. GE Instandsetzung
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.91 ist nur unter Berücksichtigung der Verblendgrenzen (gemäß der Zahnersatz-Richtlinie Abschnitt D. I. Nr. 20) ansetzbar.