Wiedereingliederung des Primärteils einer Teleskopkrone
Festzuschuss
6.8 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender rezementierbarer Zahnersatz, je Zahn
Honorar
24a Wiedereinsetzen einer Krone oder dergleichen
Erläuterung zu diesem Beispiel:
Neben der Bema-Nr. 24a ist für denselben Zahn die adhäsive Befestigung nach Ziffer 21971 GOZ plus Auslagen nach § 9 GOZ mit dem GKV-Patienten über Teil 2 des Heil- und Kostenplans vereinbarungsfähig. Die Vereinbarung dieser Leistung führt zur Einstufung als gleichartige Versorgung.