Neuanfertigung Primärteil einer Teleskop- oder Konuskrone - gleichartige Versorgung
Es liegt keine Befundsituation nach Nr. 3.21 oder 4.62 vor, daher handelt es sich um keine Regelversorgung.
Festzuschuss
6.103 Erneuerungsbedürftiges Primär- oder Sekundärteleskop
Honorar
19 ggf. Provisorium
Honorar nach GOZ
§ 6 Abs. 1 GOZ Primärteil einer Teleskop- oder Konuskrone
50804 Verbindungselement
21975 ggf. Adhäsive Befestigung (je Maßnahme)
Laborleistung
001 0 Modell(e)
005 1 Sägemodell
012 0 ggf. Mittelwertartikulator
Auslagen nach § 9 GOZ
Teleskop- bzw. Konuskrone primär
Edelmetalllegierung
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Diese Wiederherstellung kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt und abgerechnet werden, eine vorherige Bewilligung der Festzuschüsse durch die Krankenkasse ist erforderlich.