2181
Gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
26 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die GOÄ-Nr. 2181 ist je Kiefergelenk als selbständige Leistung abrechenbar.
- Nicht abrechnungsfähig für:
- Einrenkung der Luxation des Unterkiefers (GOÄ-Nr. 2680)
- Einrenkung der alten Luxation des Unterkiefers (GOÄ-Nr. 2681)
- Kiefergelenksdiagnostik (außervertragliche FAL/FTL-Verfahren)
- Okklusionsprüfungen im Rahmen der funktionsanalytischen Diagnostik können nicht als "gewaltsame Lockerung oder Streckung eines Kiefergelenks" nach der GOÄ-Nr. 2181 abgerechnet werden.