Bema-Teil 3 (KFO)
Laut Anlage 1 zum BMV-Z (Nummer 4.3.2) kann für Versandkosten der Praxis an das gewerbliche Labor je Versandgang zwischen Zahnarztpraxis und Labor der von der Deutschen Post AG für ein Päckchen (Inland, max. 2 kg) festgelegte Preis der Onlinefrankierung in der jeweils aktuellen Höhe abgerechnet werden. Bei praxiseigenen Laboratorien können keine Versandkosten berechnet werden.
Alle Krankenkassenarten: Preis der Onlinefrankierung in der jeweils aktuellen Höhe (Päckchen max. 2 kg, Inland) berechenbar.