Abschnitt 1- Regelungs- und Geltungsbereich
§ 1 - Vertragsgegenstand
(1) Dieser Vertrag regelt den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge über die vertragszahnärztliche Versorgung. Seine Regelungen sind Bestandteil der Gesamtverträge.
(2) Die im Inhaltsverzeichnis gelisteten Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages.
§ 2 - Geltungsbereich
Der Vertrag erstreckt sich auf den Geltungsbereich des Sozialgesetzbuches.