Mittel zur Fluoridierung der Zähne
Für Kinder und Jugendliche, die an den Individualprophylaxe - Maßnahmen teilnehmen, können Fluoridierungsmittel in Form von Gel, Tabletten (jedoch nicht mehr empfohlen) und im Ausnahmefall auch Spüllösungen zur häuslichen Anwendung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verordnet werden.
Eine Verordnung von fluoridhaltigen Zahnpasten (z. B. Duraphat Zahnpasta) oder Fluorid-Lacken (z. B. Duraphat Susp., Bifluorid) ist als Patientenverordnung auf Kassenrezept nicht möglich.