108
Einschleifen des natürlichen Gebisses zum Kauebenenausgleich und zur Entlastung, je Sitzung
6 Pkte.
Eine Leistung nach Nr. 108 kann nicht im Zusammenhang mit konservierenden, prothetischen und chirurgischen Leistungen abgerechnet werden.
Aus der 28. Änderungsvereinbarung zum BMV-Z vom 04.08.2021:
Die Bema-Nr. 108, die zur Behandlung von Parodontitis außerhalb der systematischen und anderen Parodontalerkrankungen bei den anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V erbracht wird (vgl. Abschnitt B. zu Vordruck 5e Anlage 14b zum BMV-Z), ist mit dem Buchstaben "S" zu kennzeichnen (vgl. Ziffer 5 Anlage 1 zum BMV-Z).
KZVB-Hinweis:
- In der Karteikarte ist spezifiziert anzugeben, welche Einschleifmaßnahmen an welchen Zähnen durchgeführt wurden. Allein der Eintrag "108" ist nicht ausreichend.