601
Materialkosten bei der Verwendung von Stiften
In die Bemerkungsspalte sind die Beträge in Cent einzutragen.
KZVB-Hinweis:
- Die Ordnungsnummer 601 ist im Zusammenhang mit der Bema-Nr. 16 nicht berechnungsfähig. Diese Kosten beziehen sich in der Regel auf die Kosten für die Verwendung von Stiften bei Aufbaufüllungen.