47b
Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes
(Hem)
72 Pkte.
72 Pkte.
Eine Leistung nach Nr. 47b ist nur in begründeten Ausnahmefällen zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe und/oder zum Erhalt einer bestehenden prothetischen Versorgung abrechnungsfähig.
KZVB-Hinweise:
- Die Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes ist nur in begründeten Ausnahmefällen zum Erhalt einer geschlossenen Zahnreihe angezeigt und/oder zum Erhalt einer bestehenden prothetischen Versorgung (siehe B. IV. Nr. 5, Behandlungsrichtlinie).
- Die alleinige Prämolarisierung eines mehrwurzligen Zahnes ist keine vertragszahnärztliche Leistung.
- Eine Hemisektion außerhalb des Mundes (mit anschließender Replantation) ist keine vertragszahnärztliche Leistung.