47a
Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
(Ost1)
58 Pkte.
58 Pkte.
Die Abrechnung der Nr. 47a setzt die Aufklappung des Zahnfleisches voraus.
KZVB-Hinweis:
- Eine ausführliche und aussagekräftige Dokumentation der Osteotomie (Bildung eines Mukoperiostlappens und Abtragen des Knochens) muss in der Patientenakte vermerkt sein.