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Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
(X2)
15 Pkte.
15 Pkte.
Als mehrwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen:
- alle Molaren
- im Oberkiefer Zahn 4
bei den Milchzähnen:
- alle Milchmolaren
Das Entfernen eines Wurzelrestes kann nach der Nummer abgerechnet werden, unter der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden müsste.