KZVB-Informationen zur eAU und zur ICD-10-Kodierung
Ab 1. Januar 2022 ist die Anwendung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) verpflichtend. Mit der eAU wird die Kodierung der zahnärztlichen Diagnosen nach ICD-10-GM Pflicht - alle Details finden Sie in unserem Abstract.
Zum Download:
Abstract: ELEKTRONISCHE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG (eAU), ICD-10-GM KODIERUNG
Ergänzend hierzu haben wir für Sie Erklärfilme erstellt. Diese Virit-Clips finden Sie in der Abrechnungsmappe unter dem Ordner Infos zur eAu und Kodierung nach ICD-10-GM.
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