Übergangsregelung zur Abrechnung
- Genehmigungsdatum und Therapiebeginn (BEMA-Nr. P200 - P203) vor dem 01.07.2021:
Diese Pläne werden nach den alten Regelungen durchgeführt und abgerechnet.
- Genehmigungsdatum vor dem 01.07.2021, aber kein Therapiebeginn bis zum 30.06.2021:
Diese Pläne sind zurückzunehmen und nach den neu geltenden Regelungen zu erstellen. Ein Honorar (BEMA-Nr. 4) für den alten Plan kann nicht abgerechnet werden.
- Ausstellungsdatum bis zum 30.06.2021, aber Genehmigungsdatum ab dem 01.07.2021: Fehler der Krankenkasse.
Diese Pläne sind zurückzunehmen und nach den neu geltenden Regelungen zu erstellen. Ein Honorar (BEMA-Nr. 4) für den alten Plan kann nicht abgerechnet werden.
siehe PAR-Übergangsregelung zum 01.07.2021