Erneuerung aller keramischen Vollverblendungen und Wiedereingliederung der Brücke
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Festzuschuss
6.81 Wiederherstellungsbedürftiger festsitzender Zahnersatz (2 x)
6.92 Wiederherstellung Facette/Verblendung im Verblendbereich (2 x)
Honorar
19 Provisorische Krone/Brückenglied (3 x)
Honorar nach GOZ
23203 Verblendungsreparatur (einschl. Wiedereingliederung)
21974 ggf. Adhäsive Befestigung, je Pfeilerkrone
Laborleistung
001 0 Modell
Auslagen nach § 9 GOZ
ggf. Modell
ggf. Einstellen Mittelwertartikulator
Vollverblendung Keramik (3 x)
ggf. Werkstück vorbereiten für adhäsive Befestigung
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.92 ist nur unter Berücksichtigung der Verblendgrenzen (gemäß der Zahnersatz-Richtlinie Abschnitt D. I. Nr. 20) ansetzbar.
Die Bema-Nr. 95a ist nicht zusätzlich abrechenbar, da die Wiedereingliederung Bestandteil der Ziffer 23203 GOZ ist.