Erneuerung einer Komposit-Vollverblendung an Teleskop- oder Konuskrone - gleichartige Versorgung
Festzuschuss
6.91 Wiederherstellung Facette/Verblendung im Verblendbereich
Honorar nach GOZ
23102 Wiederherstellung Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz
Laborleistung
001 0 ggf. Modell
Auslagen nach § 9 GOZ
Instandsetzen ZE
Vollverblendung Komposit
Praxismaterialkosten
ggf. Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Vollverblendungen von Teleskop- oder Konuskronen sind innerhalb der Verblendgrenze festzuschussfähig.
Die BEL-Nr. 801 0 ist nur in Verbindung mit einer anderen bezeichneten BEL-Nr. abrechnungsfähig. Die "Grundeinheit der Wiederherstellung" ist somit nach § 9 GOZ berechenbar.