Vollständige Unterfütterung einer partiellen Prothese im Unterkiefer (Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen) mit funktioneller Randgestaltung - indirekt
Festzuschuss
6.61 Unterfütterung einer Teilprothese
Honorar
100f UK Unterfütterung mit Funktionsrandgestaltung
Laborleistung
001 0 Modell (2 x)
011 2 Fixator
entweder
809 0 Vollständige Unterfütterung
oder
810 0 Prothesenbasis erneuern
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Anzahl der Restzähne ist im Bemerkungsfeld auf dem Heil- und Kostenplan anzugeben.
Nur bei zahnärztlicher Indikationsstellung sind die BEL-Nr. 382 2 (Verarbeitung von Sonderkunststoff) und die BEL-Nr. 382 1 (Verarbeitung von Weichkunstoff) zusätzlich abrechenbar. Dazu ist unbedingt ein Auftrag des Zahnarztes für den Zahntechniker erforderlich. Ohne Auftrag mit entsprechender zahnmedizinische Indikation darf das Labor diese Leistungen nicht erbringen.
Die anfallenden Materialkosten für Sonder- und/oder Weichkunststoffe sind gemäß Einleitende Bestimmungen zum BEL II 2014 § 2 Absatz 4 abrechnungsfähig.