Bruchreparatur im Bereich des Kunststoffsattels einer Modellgussprothese und Wiederbefestigen eines Ersatzzahnes (mit Abformung)
Festzuschuss
6.21 Maßnahmen ohne Befundveränderung im Kunststoffbereich mit Notwendigkeit einer Abformung
Honorar
100b Wiederherstellung mit Abformung
Laborleistung
001 0 Modell(e)
012 0 ggf. Mittelwertartikulator
801 0 GE Instandsetzung
802 2 LE Bruch
802 3 LE Einarbeiten Zahn
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.21 ist auch dann ansetzbar, wenn die notwendige Abformung nur im Gegenkiefer erfolgt.
Ist eine Ober- und Unterkieferabformung notwendig, fällt ggf. das Einstellen im Mittelwertartikulator nach BEL-Nr. 012 0 an.