2254
Implantation von Knochen
83 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die GOÄ-Nr. 2254 ist nur im Rahmen der Defektchirurgie als vertragszahnärztliche Leistung abrechenbar. Beispielsweise nach Unfällen, Tumorentfernung, umfangreicher Alveolarkammatrophie vor Totalprothetik, nach umfangreichen Zystenoperationen oder im Rahmen von Missbildungen.
- In Verbindung mit Implantologie oder Parodontologie sind die Leistungen nicht als Vertragsleistung abrechenbar.
- Für diese Position wird eine leistungsbezogene Angabe (Zahn/Gebiet) bei der Abrechnung empfohlen.