Bema-Teil ZE
Laut Anlage 1 zum BMV-Z (Nummer 6.2.3) kann für die Versandkosten der Praxis an das gewerbliche Labor je Versandgang zwischen Zahnarztpraxis und Labor der von der Deutschen Post AG für ein Päckchen (Inland, max. 2kg) festgelegte Preis der Onlinefrankierung in der jeweils aktuellen Höhe abgerechnet werden. Bei praxiseigenen Laboratorien können keine Versandkosten abgerechnet werden. Abweichende bzw. ergänzende gesamtvertragliche Regelungen zur Höhe der Versandkosten sind zulässig.
Regionalkassen, Bundesknappschaft, Sozialhilfe sowie Versorgungsämter (KOV): Versandkosten entsprechend der Päckchengebühr der Bundespost1
Ersatzkassen, Bundeswehr, Bundespolizei sowie Bayerische Polizei: Preis der Onlinefrankierung in der jeweils aktuellen Höhe (Päckchen max. 2 kg, Inland) berechenbar.