Besondere Personengruppen: Kennzeichnung im Feld "Versichertenstatusergänzung"
Für das gesetzlich vorgeschriebene Auftragsgeschäft der Regional- und Ersatzkassen sind für besondere Personenkreise folgende Kennzeichnung im Patienten-Personalienfeld Druckzeile 6 eingeführt worden:
- Kennzeichen "4": für Sozialhilfeempfänger nach § 264 SGB V
- Kennzeichen "6": für Anspruchsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG)
- Kennzeichen "7": für Anspruchsberechtigte nach dem EU-/Zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen (SVA)
- Kennzeichen "8": für Anspruchsberechtigte nach dem EU-/Zwischenstaatlichen Sozialversicherungsabkommen (SVA)
- Kennzeichen "9": Personenkreis gemäß §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)1