3. Weiterbildungsassistent für die Gebiete "Kieferorthopädie" und "zahnärztliche Chirurgie"
3.1 Weiterbildungsassistent ist, wer den Erwerb einer Gebietsbezeichnung nach den Vorschriften der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landeszahnärztekammer in der jeweils geltenden Fassung anstrebt.
3.2 Die Weiterbildung kann auch in Form der Tätigkeit als angestellter Zahnarzt im Sinne von § 32 b ZÄ-ZV abgeleistet werden. Sofern eine solche Genehmigung des Zulassungsausschusses nicht vorliegt, werden für die Genehmigung eines Weiterbildungsassistenten die Vorschriften nach Ziffern 2.3 bis 2.11 über den Vorbereitungsassistenten entsprechend angewendet.