Bundespolizei
Die Leistungen der freien Heilfürsorge der Bundespolizei entsprechen in ihrem Inhalt und Umfang grundsätzlich den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (Bundespolizei-Heilfürsorgeverordnung - BPolHfV). Die Leistungsgewährung beim Zahnersatz folgt dabei dem SGB V, wobei der Festzuschuss darüber hinaus in doppelter Höhe gewährt wird. Zudem werden einmal jährlich die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung erstattet.
Im Ganzen: Hinweise der Bundespolizei
Rechtsquellen
- Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei (BPolHfV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte der Bundespolizei (HfVBPOL)
- Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums des Innern und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung zu § 8 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung über die Gewährung von Heilfürsorge für Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte in der Bundespolizei vom 30.10.2017
- Abrechnungsmodalitäten für arbeitsmedizinische Untersuchungen