32
Aufbereiten des Wurzelkanalsystems, je Kanal
(WK)
29 Pkte.
29 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Das Entfernen von vorhandenem, definitiven Wurzelkanalfüllmaterial ist mit der Bema-Nr. 32 abgegolten.
- Eine erneute Abrechnung der Bema-Nr. 32 durch dieselbe Praxis ist nur in wenigen Ausnahmefällen möglich. Ein solcher Ausnahmefall liegt nur dann vor, wenn die erneute Notwendigkeit zur Aufbereitung des Wurzelkanalsystems nicht im Einflussbereich des Zahnarztes liegt.
Dies ist zum Beispiel gegeben, wenn- ein provisorischer, vormals bakteriendichter Verschluss verloren gegangen ist
- eine längere Behandlungsunterbrechung durch den Patienten bedingt war
- zwischenzeitlich eine Behandlung alio loco erfolgte
- ***
- Die Bema-Nr. 32 ist nicht abrechenbar für das Vorbereiten eines Zahnes für die Aufnahme eines Stiftes nach Bema-Nr. 18.
- In der Regel sind Röntgenaufnahmen vor der endodontischen Behandlung, als Messaufnahme und bei Abschluss der Wurzelkanalfüllung erforderlich. Die endodontische Messaufnahme kann auch durch eine elektronische Längenmessung ersetzt werden. Auf eine entsprechende Dokumentation ist zu achten. Die elektronische Längenmessung stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar.