021 6 | Basis aus Autopolymerisat (ohne Bisswall) - für Bissregistrierung bei Implantatversorgung |
Kurztext | Basis für Bissregistrierung bei Implantatversorgung |
Erläuterung zum Leistungsinhalt Basis aus Kunststoff für Bissregistrierung bei einem zahnlosen Kiefer zur Aufnahme eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff |
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Erläuterungen zur Abrechnung Die L-Nr. 021 6 ist nur für eine Versorgung nach Nr. 36 b der Zahnersatz-Richtlinie (atrophierter zahnloser Kiefer) abrechenbar. Für das Aufbringen eines Bisswalls aus Wachs oder Kunststoff auf eine Basis nach L-Nr. 021 6 ist die L-Nr. 022 8 je Basis einmal abrechenbar. |