Allgemein
- Vorschriften (Paragrafenteil des BMV-Z)
- Regelungs- und Geltungsbereich (§§ 1-2)
- Gegenstand und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 3-5)
- Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 6-7)
- Allgemeine Grundsätze der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 8-11)
- Veranlasste Leistungen (§§ 12-16)
- Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen (§§ 17-19)
- Vordrucke, Vertragszahnarztstempel (§§ 20-21)
- Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen (§§ 22-25)
- Prüfung der Abrechnung und Wirtschaftlichkeit (§§ 26-27)
- Vertragsverletzungen und Forderungen (§§ 28-29)
- Qualität der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 30-32)
- Inkrafttreten und Kündigung (§ 33)
- Dokumentation
- Formulare und Ausfüllhinweise
- Formulare für die vertragszahnärztliche Versorgung (Anlage 14a)
- Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen (Anlage 14b)
- A. Allgemeines
- B. Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu Formularen aus dem zahnärztlichen Bereich
- Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch (Vordruck 2)
- Parodontalstatus Blatt 1 - Ausfüllhinweise
- Parodontalstatus Blatt 2 - Ausfüllhinweise
- Mitteilung über eine chirurgische Therapie (offenes Vorgehen) - Ausfüllhinweise
- Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V - Ausfüllhinweise
- Heil- und Kostenplan Teil 1 und Teil 2 (Vordruck 3a, 3b)
- Heil- und Kostenplan (A. Teil 1) - Ausfüllhinweise
- Heil- und Kostenplan (B. Teil 2) - Ausfüllhinweise
- Heil- und Kostenplan (C. Rechnungslegung)
- Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Vordruck 9)
- C. Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen aus dem vertragsärztlichen Bereich, die auch für den vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind
- Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen aus dem vertragsärztlichen Bereich, die auch für den vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1)
- Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2)
- Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
- Arzneiverordnungsblatt (Muster 16)
- Erstellung und Übermittlung der Abrechnung
- Bayern
- Bund (Anlagen BMV-Z)
- Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung
- Anlage 8a: DTA-Vertrag
- Anlage 8c: Vereinbarung zur "Technischen Anlage“ gemäß § 14 des DTA-Vertrages
- Anlage 9: Vereinbarung zur Einführung der papierlosen Abrechnung
- Anlage 10: Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
- § 1 Vertragsgegenstand
- § 2 Vertragsgrundsätze
- § 3 Elektronische Gesundheitskarte
- § 4 Ausstattung der Versicherten
- § 5 Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte
- § 6 Ersatzverfahren aus technischen Gründen
- § 7 Ersatzverfahren bei Vorlage eines schriftlichen Anspruchsnachweises
- § 8 Ersatzverfahren in Sonderfällen
- § 9 Schlussbestimmung
- § 10 Salvatorische Klausel
- Anhang zur Anlage 10: Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte
- 1. Verfahren bei funktioneller Nutzbarkeit der eGK
- 2. Ersatzverfahren aus technischen Gründen
- 3. Ersatzverfahren bei Vorlage eines schriftlichen Anspruchsnachweises
- 4. Ersatzverfahren in Sonderfällen
- 5. Verfahren bei Nichtvorlage, ungültiger eGK oder fehlendem Nachweis eines Leistungsanspruches des Versicherten gegenüber der Krankenkasse
- 6. Verfahren bei Nutzung mobiler Kartenterminals
- Übersicht über die aktuellen Programmmodule
- Zahnärztliche Verordnungen
- Punktwerte
- Termine/Fristen
- Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen während stationärem Aufenthalt des Patienten
- Weitergabe von Röntgenbildern
- Auftragsgeschäft der Regional- u. Ersatzkassen (VSE, Muster 80/81, EHIC, PEB)
- Kostenerstattung gem. § 13 Abs. 2 SGB V
128b
Eingliederung eines individualisierten Vollbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten
40 Pkte.
Die Leistung beinhaltet das Anpassen, das Biegen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren. Zum Leistungsinhalt eines individualisierten Bogens gehören mindestens drei Biegungen 2. Ordnung oder eine Biegung 3. Ordnung.
Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.