126b
Eingliedern eines Bandes einschließlich Material und Laboratoriumskosten
42 Pkte.
Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, die Klebeflächenreinigung, das Vorbeschleifen, die Einprobe, das Adaptieren, das Finishing, das Konturieren, die Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.
In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.
Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.
KZVB-Hinweis:
- Werden Schlösser, Röhrchen u. Ä. in Verbindung mit einer Multibandbehandlung an die vorhandenen Bänder geschweißt, sind diese Einzelelemente und die BEL-Nrn. 744 0 (Metallverbindung), 743 0 (Einzelelement einarbeiten) mit der Bema-Nr. 126b abgegolten und können nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Werden spezielle Gerätekonstruktionen, z. B. Palatalbar, Quadhelix usw. im Labor gefertigt und wird keine Bema-Nr. 130 abgerechnet, können die Einzelelemente und die dazugehörigen BEL-Nrn. zusätzlich zur Bema-Nr. 126b abgerechnet werden. Zu beachten ist jedoch auch hier Satz 1, dass an Bänder geschweißte Schlösser, Röhrchen u. Ä. mit der Bema-Nr. 126b abgegolten sind und diese Einzelelemente nicht zusätzlich mit den BEL-Nrn. 744 0 (Metallverbindung), 743 0 (Einzelelement einarbeiten) oder Materialkosten abgerechnet werden können.