51a
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik als selbständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion
(Pla1)
80 Pkte.
80 Pkte.
KZVB-Hinweis:
- Zur Abrechnung der Bema-Nr. 51a in Verbindung mit Extraktion und Zystenentfernung:
Mit Bema-Nrn. 43, 44, 45 (Extraktionen) ist abgegolten: Erstversorgung der Wunde (Auskratzen der Alveole, Glätten von Knochenkanten, Wundreinigung etc.). Der damit eventuell erforderliche Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle wird nach Bema-Nr. 51a (Pla1) abgerechnet. Die Operation einer in diesem Fall ggf. zusätzlichen, separaten Zyste durch Zystektomie wird nach Bema-Nr. 56a (Zy1) berechnet. Die Abrechnungsbestimmungen der Bema-Nr. 56 gelten entsprechend.