Allgemein
- Vorschriften (Paragrafenteil des BMV-Z)
- Regelungs- und Geltungsbereich (§§ 1-2)
- Gegenstand und Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 3-5)
- Teilnahme an der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 6-7)
- Allgemeine Grundsätze der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 8-11)
- Veranlasste Leistungen (§§ 12-16)
- Inanspruchnahme vertragszahnärztlicher Leistungen (§§ 17-19)
- Vordrucke, Vertragszahnarztstempel (§§ 20-21)
- Abrechnung vertragszahnärztlicher Leistungen (§§ 22-25)
- Prüfung der Abrechnung und Wirtschaftlichkeit (§§ 26-27)
- Vertragsverletzungen und Forderungen (§§ 28-29)
- Qualität der vertragszahnärztlichen Versorgung (§§ 30-32)
- Inkrafttreten und Kündigung (§ 33)
- Dokumentation
- Formulare und Ausfüllhinweise
- Formulare für die vertragszahnärztliche Versorgung (Anlage 14a)
- Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen (Anlage 14b)
- A. Allgemeines
- B. Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu Formularen aus dem zahnärztlichen Bereich
- Behandlungsplan für Kiefergelenkserkrankungen und Kieferbruch (Vordruck 2)
- Parodontalstatus Blatt 1 - Ausfüllhinweise
- Parodontalstatus Blatt 2 - Ausfüllhinweise
- Mitteilung über eine chirurgische Therapie (offenes Vorgehen) - Ausfüllhinweise
- Anzeige einer Behandlung von Parodontitis bei anspruchsberechtigten Versicherten nach § 22a SGB V - Ausfüllhinweise
- Heil- und Kostenplan Teil 1 und Teil 2 (Vordruck 3a, 3b)
- Heil- und Kostenplan (A. Teil 1) - Ausfüllhinweise
- Heil- und Kostenplan (B. Teil 2) - Ausfüllhinweise
- Heil- und Kostenplan (C. Rechnungslegung)
- Zahnärztliche Heilmittelverordnung (Vordruck 9)
- C. Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen aus dem vertragsärztlichen Bereich, die auch für den vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind
- Erläuterungen und Ausfüllhinweise zu den Formularen aus dem vertragsärztlichen Bereich, die auch für den vertragszahnärztlichen Bereich anzuwenden sind
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Muster 1)
- Verordnung von Krankenhausbehandlung (Muster 2)
- Verordnung einer Krankenbeförderung (Muster 4)
- Arzneiverordnungsblatt (Muster 16)
- Erstellung und Übermittlung der Abrechnung
- Bayern
- Bund (Anlagen BMV-Z)
- Anlage 1: Behandlungsplanung und Erstellung der Abrechnung
- Anlage 8a: DTA-Vertrag
- Anlage 8c: Vereinbarung zur "Technischen Anlage“ gemäß § 14 des DTA-Vertrages
- Anlage 9: Vereinbarung zur Einführung der papierlosen Abrechnung
- Anlage 10: Vereinbarung zum Inhalt und zur Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte
- § 1 Vertragsgegenstand
- § 2 Vertragsgrundsätze
- § 3 Elektronische Gesundheitskarte
- § 4 Ausstattung der Versicherten
- § 5 Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte
- § 6 Ersatzverfahren aus technischen Gründen
- § 7 Ersatzverfahren bei Vorlage eines schriftlichen Anspruchsnachweises
- § 8 Ersatzverfahren in Sonderfällen
- § 9 Schlussbestimmung
- § 10 Salvatorische Klausel
- Anhang zur Anlage 10: Verwendung der elektronischen Gesundheitskarte
- 1. Verfahren bei funktioneller Nutzbarkeit der eGK
- 2. Ersatzverfahren aus technischen Gründen
- 3. Ersatzverfahren bei Vorlage eines schriftlichen Anspruchsnachweises
- 4. Ersatzverfahren in Sonderfällen
- 5. Verfahren bei Nichtvorlage, ungültiger eGK oder fehlendem Nachweis eines Leistungsanspruches des Versicherten gegenüber der Krankenkasse
- 6. Verfahren bei Nutzung mobiler Kartenterminals
- Übersicht über die aktuellen Programmmodule
- Zahnärztliche Verordnungen
- Punktwerte
- Termine/Fristen
- Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen während stationärem Aufenthalt des Patienten
- Weitergabe von Röntgenbildern
- Auftragsgeschäft der Regional- u. Ersatzkassen (VSE, Muster 80/81, EHIC, PEB)
- Kostenerstattung gem. § 13 Abs. 2 SGB V
Wiederherstellung der Friktion eines konfektionierten Geschiebes durch Auswechseln eines Konfektionsteils
Die Wiederherstellung von Verbindungselemente, wie Geschiebe, Riegel, Stege u. Ä. sind als gleichartige Versorgung einzustufen.Festzuschuss
6.11 Maßnahmen ohne Abformung und mit zahntechnische Leistungen
Honorar nach GOZ
50902 Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselementes
Auslagen nach § 9 GOZ
Auswechseln Konfektionsteil
Materialkosten für Konfektionsteil
Erläuterung zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.11 ist einmal je Prothese, die Ziffer 50902 GOZ einmal je Geschiebe abrechenbar.