Erweiterung um zwei Ersatzzähne mit gegossenem Basisteil (mit Befundveränderung)
In diesem Beispiel muss in besonderer Weise § 12 SGB V (zweckmäßige, ausreichende, wirtschaftliche, das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Versorgung) beachtet werden.Festzuschuss
6.51 Maßnahmen mit Befundveränderung im gegossenen Metallbereich
6.5.12 Erweiterung um jeden weiteren Zahn
Honorar
100b Wiederherstellung mit Abformung
Laborleistung
001 0 Modell (2 x)
012 0 Mittelwertartikulator
801 0 GE Instandsetzung
802 3 LE Einarbeiten Zahn (2 x)
802 7 ggf. LE Kunststoffsattel
806 0 Gegossenes Basisteil
Materialkosten Konfektionszähne (2 x)
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.5.12 ist nur in Verbindung mit der Befund-Nr. 6.51 ansetzbar, wenn die Prothese um mehr als einen Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist die Befund-Nr. 6.5.12 für jeden weiteren Zahn ansetzbar.
Die BEL-Nr. 806 0 beinhaltet die Herstellung des gegossenen Basisteils, das Einarbeiten und die Metallverbindung.