Sprungreparatur an einer Metallbasis (ohne Abformung)
Festzuschuss
6.31 Maßnahmen ohne Befundveränderung im gegossenen Metallbereich
Honorar
100a Wiederherstellung ohne Abformung
oder nach GOZ-Ziffer (anstatt Bema)
5250 Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion oder zur Erweiterung einer abnehmbaren Prothese (ohne Abformung)
Laborleistung
001 0 ggf. Modell
801 0 GE Instandsetzung
802 1 LE Sprung
802 7 ggf. LE Kunststoffsattel
807 0 Metallverbindung bei Instandsetzung/Erweiterung
Kosten für Lotmaterial zu 75 %
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.31 ist für Wiederherstellungen (ohne Befundveränderung) mit Maßnahmen im gegossenen Metallbereich ansetzbar.
Bei einer Sprungreparatur an einer Metallbasis ist im Ausnahmefall eine Wiederherstellung ohne Abformung möglich. Die Bema-Nr. 100a ist als Regelversorgung in der Festzuschuss-Richtlinie Teil B. bei der Befund-Nr. 6.31 nicht hinterlegt. Dadurch ist die Wiederherstellung als gleichartige Versorgungsform einzustufen. Ein Hinweis im Bemerkungsfeld auf dem Heil- und Kostenplan ist erforderlich.
Die für die BEL-Nr. 807 0 anfallenden Kosten für Lotmaterial können nach § 2 Punkt 4 der Einleitenden Bestimmungen zu 75 % abgerechnet werden.