§ 3 Anforderungen an die apparative Ausstattung
Die apparative Ausstattung umfasst mindestens folgendes:
- eine Kamera,
- einen Bildschirm (Monitor, Display etc.) mit einer Bildschirmdiagonale von mindestens 3 Zoll und einer Auflösung von mindestens 640x480px,
- ein Mikrofon sowie
- eine Tonwiedergabeeinheit.
Die Funktionalitäten können auch vollständig oder teilweise in einem Gerät vereint sein. Für die Datenübertragung ist eine Bandbreite von mindestens 2000 kbit/s im Download vorzuhalten. Höhere technische Anforderungen an die apparative Ausstattung können abhängig vom Inhalt der Videosprechstunde notwendig werden.