Überprüfung der Laborrechnung
Vor der Abrechnung über die KZVB sind auch Fremdlaborrechnungen zu überprüfen, ob:
- die berechneten Leistungen in Auftrag gegeben waren bzw. vom Zahnarzt anerkannt werden (vor allem Anzahl und Art der Leistungen prüfen und ggf. berichtigen lassen);
- Leistungen fehlen;
- die Leistungen als Vertragsleistungen (Regelversorgung, gleichartige Versorgung, andersartige Versorgung) berechnet werden können (ggf. berichtigte Laborrechnung anfordern);
- die berechneten Preise stimmen (ggf. berichtigen lassen).
Bitte beachten Sie: Ein Patient mit Härtefall-Anspruch bekommt nur bei Regelversorgungen den Spitzbetrag erstattet. Dieser beinhaltet 100% der Regelversorgung und den Differenzbetrag zwischen Gesamtsumme und 100% der Regelversorgung. Werden BEL-Leistungen oder Auslagen nach § 9 GOZ berechnet, welche bei der jeweiligen Befund-Nummer als Regelversorgung nicht hinterlegt sind, liegt eine Änderung der Versorgungsform vor (Regelversorgung wird zur gleichartigen Versorgung) und der Fall kann nicht mehr als Regelversorgung abgerechnet werden. Der Härtefall-Patient verliert den Anspruch auf den Spitzbetrag, erhält nur 100% der Regelversorgung und hat ggf. einen Eigenanteil zu leisten.