Abrechnung über die KZVB
Je Patient gelten vertragszahnärztliche Leistungen als erbracht und abrechenbar:
KCH: für alle innerhalb desselben Kalendervierteljahres vorgenommenen Behandlungen
KB: mit dem Tag der Leistungserbringung
KFO: für alle innerhalb desselben Kalendervierteljahres vorgenommenen Behandlungen
PAR: frühestens nach Abschluss der AIT, dann alle weiteren Leistungen
ZE: mit dem Tag der endgültigen Eingliederung
KCH- und KFO-Leistungen sind vierteljährlich und zwar, in der Regel, bis zum 5. des ersten Monats im folgenden Quartal abzurechnen. ZE-, PAR- und KB-Leistungen sind monatlich und zwar, in der Regel, bis zum 16. des Monats abzurechnen. Frühere Einreichungen sind möglich. Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich auf Datenträgern oder im Wege elektronischer Datenübertragung (vgl. § 23 Abs. 1, BMV-Z). Die aktuellen Einreichungstermine finden Sie unter www.kzvb.de
Für folgende Kostenträger müssen (noch) Unterlagen zur Abrechnung Online eingereicht werden:
Bema-Teil 1 (KCH)
Bitte reichen Sie die Abrechnungsunterlagen (Zahnbehandlungsausweis, bzw. bei Bayerischer Polizei Anspruchsberechtigungsschein) zur Quartalsabrechnung bei der KZVB ein.
Bema-Teil 2 (KB)
- Sozialamt
- Bundeswehr
- Bayerische Polizei
Bitte reichen Sie die Abrechnungsunterlagen (Abrechnungsformular in Original, Laborbelege in Kopie) zusammen mit dem Formblatt M zur monatlichen Abrechnung bei der KZVB ein.
Bema-Teil 3 (KFO)
- Sozialamt
- Bundeswehr
Bitte reichen Sie die Original Abrechnungsunterlagen (KFO-Abrechnungsschein, KFO-Berechtigungsschein, Laborbelege) zusammen mit dem Formblatt Q zur Quartalsabrechnung bei der ABZ eG ein.
Bema-Teil 4 (PAR)
- Sozialamt
- Bundeswehr
- Bayerische Polizei
Bitte reichen Sie die Abrechnungsunterlagen (Parodontalstatus Blatt 2 in Original bzw. bei der Bundeswehr Parodontalstatus Blatt 1 und Blatt 2 jeweils in Original) zusammen mit dem Formblatt M zur monatlichen Abrechnung bei der KZVB ein.
Bema-Teil 5 (ZE)
- Sozialamt
Unterlagen: Bewilligter Heil- und Kostenplan (Teil 1) plus ggf. Genehmigungschreiben des Kostenträgers in Original, Laborbelege in Kopie - Bundeswehr
Unterlagen: Bewilligter Heil- und Kostenplan (Teil 1) oder Heil- und Kostenplan der Bundeswehr mit Bewilligung plus ggf. dazugehörigen Festsetzungsbescheid sowie Anlage zum Festsetzungsbescheid in Original, Laborbelege in Kopie - Versorgungsamt
Unterlagen: Heil- und Kostenplan (Teil 1) plus dem Abdruck des Bewilligungsschreibens in Original, Laborbelege in Kopie
Bitte reichen Sie die oben genannten Abrechnungsunterlagen zusammen mit dem Formblatt M zur monatlichen Abrechnung bei der KZVB ein.
Die oben genannten Unterlagen sind an folgende Adresse:
Für die Bema-Teile 1 (KCH), 2 (KB), 4 (PAR) und 5 (ZE)
- KZVB
Geschäftsbereich Abrechnung und Honorarverteilung
Fallstr. 34
81369 München
Für den Bema-Teil 3 (KFO)
- ABZ eG
Kaflerstr. 6
81241 München.
Der ABE-Nummernstempel der Praxis sowie die Unterschrift des Zahnarztes/der Zahnärztin sind auf den Unterlagen anzubringen.