Erneuerung der Wurzelstiftkappe mit Kugelknopfanker an einer schleimhautgetragenen Deckprothese und Einarbeitung des Sekundärteils an die Metallbasis (mit Abformung)
Festzuschuss
4.81 Wurzelstiftkappe
6.32 Maßnahmen ohne Befundveränderung im gegossenen Metallbereich
Honorar
21 ggf. Provisorische Stiftkrone
90 Wurzelstiftkappe
100b Wiederherstellung mit Abformung
Laborleistung
001 0 Modell
005 1 Sägemodell
005 3 ggf. Modell nach Überabdruck
101 3 Wurzelstiftkappe
134 3 Konfektionsanker
801 0 GE Instandsetzung
802 7 LE Kunststoffsattel
970 0 Verarbeitungsaufwand NEM-Legierung oder Edelmetalllegierung
Materialkosten Konfektionsfertigteil
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Diese Wiederherstellung kann nicht im vereinfachten Verfahren durchgeführt und abgerechnet werden, eine vorherige Bewilligung der Festzuschüsse durch die Krankenkasse ist erforderlich.
Die Abrechnung der BEL-Nrn. 801 0 und 802 7 setzt voraus, dass ein Kunststoffsattel zum Zweck der Metallverbindung entfernt und wiederbefestigt werden muss.
Eine Leistung nach der Bema-Nr. 90 ist nur im Zusammenhang mit der Eingliederung einer Cover-Denture-Prothese bei einem Restzahnbestand von bis zu drei Zähnen je Kiefer als Regelversorgung abrechnungsfähig.