Außervertragliche Leistungen gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z (privatzahnärztliche Behandlung)
Der Zahnarzt kann mit dem gesetzlich versicherten Patienten eine private Behandlung nach der GOZ vereinbaren, wenn die Leistung
- nicht Bestandteil des Bema ist
- und/oder nicht den Richtlinien entspricht
- und/oder gem. SGB V ausgeschlossen ist.
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Musterformular für eine privatzahnärztliche Behandlung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z zum Download: Vereinbarung einer privatzahnärztlichen Behandlung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z |