Erweiterung um zwei fehlende Zähne durch Rückenschutzplatten (mit Befundveränderung)
Festzuschuss
6.51 Maßnahmen mit Befundveränderung im gegossenen Metallbereich
6.5.12 Erweiterung um jeden weiteren Zahn
Honorar
100b Wiederherstellung mit Abformung
Laborleistung
001 0 Modell (2 x)
012 0 Mittelwertartikulator
155 0 Konditionierung je Zahn/Flügel (2 x)
164 0 Vestibuläre Verblendung Komposit (2 x)
208 1 Rückenschutzplatte (2 x)
801 0 GE Instandsetzung
802 6 LE Einarbeiten Rückenschutzplatte (2 x)
802 7 ggf. LE Kunststoffsattel
807 0 Metallverbindung (X x)
Kosten für Lotmaterial zu 75 %
Praxismaterialkosten
Kategorie-Nr. 50xx
Erläuterungen zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.5.12 ist nur in Verbindung mit der Befund-Nr. 6.51 ansetzbar, wenn die Prothese um mehr als einen Zahn erweitert wird. In solchen Fällen ist die Befund-Nr. 6.5.12 für jeden weiteren Zahn ansetzbar.
Die Verblendgrenzen der Zahnersatz-Richtlinie gelten nicht für Rückenschutzplatten.