Sozialversicherungsabkommen (Muster 80/81, EHIC, PEB)
Personen, die bei einem ausländischen Sozialversicherungsträger krankenversichert sind, haben in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf vertragszahnärztliche Versorgung zulasten einer von ihnen gewählten deutschen Krankenkasse. Bei nach über- bzw. zwischenstaatlichem Krankenversicherungsrecht versicherten Patienten sind vertragszahnärztliche Leistungen auf dringend notwendige Behandlungen beschränkt.
Hinweise/Merkblatt zur vertragszahnärztlichen Versorgung von Personen die im Ausland krankenversichert sind (Muster 80/Muster 81):
www.dvka.de
Informationen zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und zur Provisorischen Ersatzbescheinigung (PEB):
www.dvka.de/Informationsportal EHICH/PEB