Vereinbarung nach § 119 SGB V über Anforderung an eine kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von pflegebedürftigen Versicherten in stationären Pflegeeinrichtungen (Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen)
zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband
In der Fassung vom 06.11.2019
Datum des Inkrafttretens: 07.11.2019
Zuletzt geändert am 29.09.2020, mit Wirkung ab dem 30.09.2020
(Anlage 12, BMV-Z)