Gültigkeit der Punktwerte bei der Abrechnung
Bema-Teil 1 (KCH): Es gilt der Punktwert für das Behandlungsvierteljahr (Leistungsquartal) in dem die Leistungen erbracht werden.
Bema-Teil 2 (KB): Es gilt der Punktwert, der am Tag der Behandlungsmaßnahmen gültig ist.
Bema-Teil 3 (KFO): Es gilt der Punktwert für das Behandlungsvierteljahr (Leistungsquartal) in dem die Leistungen erbracht werden.
Bema-Teil 4 (PAR): Es gilt der Punktwert, der am Tag des Behandlungsbeginns gültig ist. Ändert sich während der Durchführung der systematischen PAR-Behandlung der Punktwert, ist der Mischpunktwert (alter Punktwert plus neuer Punktwert geteilt durch zwei) anzusetzen.
Bema-Teil 5 (ZE): Es gilt der Punktwert, der am Tag der Ausstellung des Heil- und Kostenplans gültig ist.