Beschluss des Bewertungsausschusses am 22.12.2004 gem. § 87 Abs. 3 SGB V
Der Bewertungsausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.01.2005 die Verschiebung der nachfolgenden Bema-Positionen von Bema-Teil 5 in Bema-Teil 2. Es gilt der Punktwert von Bema-Teil 2.
Der Bewertungsausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.01.2005 die Verschiebung der nachfolgenden Bema-Positionen von Bema-Teil 5 in Bema-Teil 2. Es gilt der Punktwert von Bema-Teil 2.
103
Resektionsprothesen
160 Pkte.
a) Eingliedern einer temporären Verschlussprothese nach Resektion oder bei großen Defekten des Oberkiefers
80 Pkte.
b) Ergänzungsmaßnahmen im Anschluss an Leistungen nach Buchstabe a)
300 Pkte.
c) Eingliedern einer Dauerprothese
Die Leistungen nach den Nrn. 101 - 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.1