Beschluss des Bewertungsausschusses am 22.12.2004 gem. § 87 Abs. 3 SGB V
Der Bewertungsausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.01.2005 die Verschiebung der nachfolgenden Bema-Positionen von Bema-Teil 5 in Bema-Teil 2. Es gilt der Punktwert von Bema-Teil 2.
Der Bewertungsausschuss beschließt mit Wirkung zum 01.01.2005 die Verschiebung der nachfolgenden Bema-Positionen von Bema-Teil 5 in Bema-Teil 2. Es gilt der Punktwert von Bema-Teil 2.
102
Eingliedern eines Obturators zum Verschluss von Defekten des weichen Gaumens
240 Pkte.
Die Leistungen nach den Nrn. 101 - 104 können nur im Zusammenhang mit Befunden nach den Klassen Nr. 3 und 4 der Festzuschuss-Richtlinien abgerechnet werden.1