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Entfernen harter Zahnbeläge, je Sitzung
(Zst)
16 Pkte.
16 Pkte.
Das Entfernen harter Zahnbeläge ist einmal pro Kalenderjahr abrechnungsfähig.
KZVB-Hinweise:
- Die Entfernung von Zahnstein im Rahmen von PZR-Maßnahmen stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar.
- Die Entfernung von weichen Belägen, Raucherbelägen, subgingivaler Beläge oder Verfärbungen stellt keine vertragszahnärztliche Leistung dar.