127a
Eingliederung eines Teilbogens einschließlich Material- und Laboratoriumskosten
Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
Leistungen nach den Nrn. 126 bis 131 können neben Leistungen nach den Nrn. 119 und/oder 120 abgerechnet werden.