48
Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
(Ost2)
78 Pkte.
78 Pkte.
KZVB-Hinweise:
- Die Entfernung eines Zahnfollikels ist mit der Gebühr der Bema-Nr. 48 abgegolten.
- Die GOÄ-Nr. 2650 (Entfernung eines extrem verlagerten oder retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen) ist ab 01.01.2018 nicht mehr abrechenbar. Aufgrund der Rechtslage ist die Bema-Nr. 48 (Ost2) abzurechnen. (Vgl. Sozialgericht Kiel (Az.: S 13 KA 425/15))