Wiederherstellung der Friktion eines konfektionierten Geschiebes durch Auswechseln eines Konfektionsteils
Die Wiederherstellung von Verbindungselemente, wie Geschiebe, Riegel, Stege u. Ä. sind als gleichartige Versorgung einzustufen.Festzuschuss
6.11 Maßnahmen ohne Abformung und mit zahntechnische Leistungen
Honorar nach GOZ
50902 Wiederherstellung der Funktion eines Verbindungselementes
Auslagen nach § 9 GOZ
Auswechseln Konfektionsteil
Materialkosten für Konfektionsteil
Erläuterung zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.11 ist einmal je Prothese, die Ziffer 50902 GOZ einmal je Geschiebe abrechenbar.