Wiederherstellung der Funktion von gegossenen Klammern durch Aktivierung
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Festzuschuss
6.01 Maßnahmen ohne Abformung und ohne zahntechnische Leistungen
Honorar
100a Wiederherstellung ohne Abformung
Erläuterung zu diesem Beispiel:
Nur das Aktivieren von gegossenen Klammern ist festzuschussfähig. Für das Aktivieren von gebogenen Klammern ist kein Festzuschuss ansetzbar.