Wiederbefestigung einer vestibulären Kunststoffverblendung an Teleskop- oder Konuskrone
Festzuschuss
6.91 Wiederherstellung Facette/Verblendung im Verblendbereich
Honorar
24b Erneuerung oder Wiedereinsetzen einer Facette, einer Verblendschale oder dergleichen
Erläuterung zu diesem Beispiel:
Die Befund-Nr. 6.91 ist nur unter Berücksichtigung der Verblendgrenzen (gemäß derZahnersatz-Richtlinie Abschnitt D. I. Nr. 20) ansetzbar.